Neuerungen Maßnahmen zum Infektionsschutz

Liebe Eltern,
nachfolgend möchten wir Sie über folgende Neuerungen bezüglich der Testungen und Maskenpflicht in der Schule hinweisen.
Ab dem 4. April 2022 besteht bis zum Beginn der Osterferien an den Schulen in Sachsen-Anhalt die Pflicht zur Testung an 3 Tagen in der Woche (an unserer Schule weiterhin Montag, Mittwoch und Freitag).
In der Woche nach den Osterferien wird am ersten Unterrichtstag (Dienstag, den 19.04.2022) und einem weiteren Tag (Donnerstag, den 21.04.2022)  in dieser Schulwoche getestet.
Nach dem 24. April 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an den Schulen.
Folgende weitere Änderungen treten ab 4. April 2022 in Kraft:
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude entfällt in Gänze. Selbstverständlich können Schüler und Schülerinnen auch weiterhin freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die Einhaltung des Mindestabstandes ist keine Pflicht mehr.
  • Sämtliche Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht sind aufgehoben.
  • Bis zum 24. April 2022 gilt für den Zutritt von schulfremden Personen die 3G-Regel.
  • Treten in einer Klasse oder Lerngruppe Infektionsfälle auf, wird dringend empfohlen, auch an den Folgetagen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.