Ergänzung Testnachweise

Sehr geehrte Eltern,

bisher war die Anerkennung von Testnachweisen für Schülerinnen und Schüler als Ersatz für die Selbsttestungen in den Schulen nur aus anerkannten Teststellen möglich. Der Nachweis der Qualifizierung einer Person zur Durchführung von Tests war ausdrücklich nicht ausreichend.

Durch die Änderungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes hat sich dies geändert.

Arbeitgeber werden daraus abgeleitet motiviert, eigenes Personal zu qualifizieren, um die vorgesehenen Testungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Verantwortung durchführen zu können und dadurch den Aufwand in den anerkannten Teststellen zu reduzieren. Die so erbrachten Testnachweise entsprechen den Vorgaben nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Aufgrund dieser Anpassungen werden ab sofort auch die Ihnen vorgelegten Testnachweise für Schülerinnen und Schüler anerkannt, die von Personen durchgeführt wurden, die über eine solche Zertifizierung nachweislich verfügen.

Die Zertifizierung muss von einer glaubwürdigen Stelle ausgestellt sein. Diese sind beispielsweise:

  •  Deutsches Rotes Kreuz
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
  • Johanniter
  • Malteser
  • Arbeitersamariterbund

SL