Aktuelle Informationen 07.01.2021 (geä. 09.01.2021)

Liebe Eltern,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt für die Schulen folgendes beschlossen:

Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 31. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Kinder damit auch zur Erfüllung der Lernaufgaben verpflichtet (s. Konzept Distanzunterricht vom November 2020).

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet. Laut den Informationen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt richtet sich der Anspruch auf Notbetreuung nach der 9. Eindämmungsverordnung. Diese können Sie hier nachlesen:  https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/9._VO_Lesefassung_8.1..pdf .(siehe §11 Absatz 4 bis 6)

Bitte nutzen Sie ggf. folgendes Dokument zum Nachweis durch Ihren Arbeitgeber: nachweis_notbetreuung-jan-2021 .

Grundsätzlich möchten wir Sie bitten, Ihr Kind, wann immer es Ihnen möglich ist, zuhause zu betreuen.

Sollte entsprechend der o.g. Erklärung eine Notbetreuung erforderlich sein, melden Sie dies bitte bei der Klassenleiterin an.

Vielen Dank!

SL