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Halbjahreszeugnisse

Sehr geehrte Eltern,

laut Infoschreiben des Landesschulamtes Magdeburg wird sich die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse wie folgt gestalten:

„Die Übergabe der Zeugnisse erfolgt am 05.02.2021 für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich an diesem Tag in der Schule aufhalten (Notbetreuung); für alle übrigen Schülerinnen und Schüler dann zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich wieder in der Schule einfinden. Sofern Eltern um eine vorzeitige Übergabe bitten, kann dies unter Einhaltung der Vorgaben des Rahmenplans Hygiene erfolgen.“

Falls Sie eine Aushändigung der Zeugnisse wie oben beschrieben vorher möchten, bieten wir Ihnen oder Ihrem Kind den 05.02.2021 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr als Abholtermin an.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 ist ein Abholen des Zeugnisses vor Ende der Winterferien zwingend notwendig, da wir als Schule die von Ihnen ausgefüllte Schullaufbahnerklärung termingerecht weiterleiten müssen. Für die 4. Klasse haben wir folgenden Abholzeitraum vorgesehen:

05.02.2021        9:00 – 11:30 Uhr

08./09.02.2021 8:00 – 12:00 Uhr

 

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin

 

Aktuelle Informationen 07.01.2021 (geä. 09.01.2021)

Liebe Eltern,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt für die Schulen folgendes beschlossen:

Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 31. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Kinder damit auch zur Erfüllung der Lernaufgaben verpflichtet (s. Konzept Distanzunterricht vom November 2020).

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet. Laut den Informationen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt richtet sich der Anspruch auf Notbetreuung nach der 9. Eindämmungsverordnung. Diese können Sie hier nachlesen:  https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/9._VO_Lesefassung_8.1..pdf .(siehe §11 Absatz 4 bis 6)

Bitte nutzen Sie ggf. folgendes Dokument zum Nachweis durch Ihren Arbeitgeber: nachweis_notbetreuung-jan-2021 .

Grundsätzlich möchten wir Sie bitten, Ihr Kind, wann immer es Ihnen möglich ist, zuhause zu betreuen.

Sollte entsprechend der o.g. Erklärung eine Notbetreuung erforderlich sein, melden Sie dies bitte bei der Klassenleiterin an.

Vielen Dank!

SL

aktuelle Hinweise

Sehr geehrte Eltern,

nachfolgend einige aktuelle Hinweise:

  1. Schülerbeförderung mit dem Bus: Die Beförderung der Schüler erfolgt bis einschließlich 18.12.2020 nach dem Regelfahrplan. Für den Zeitraum vom 07.01.2021 und 08.12.2021 gilt der Ferienfahrplan.
  2. Schulorganisation über den Jahreswechsel 2020/21: Die Grundschulen starten am 11.01.2021 zunächst ohne Präsenzpflicht analog zu den Regelungen vor den Weihnachtsfeiertagen. Dies bedeutet, dass Sie bitte Ihr Kind nur dann zur Schule schicken, wenn Ihnen eine eigene Betreuung unmöglich ist. Über die weitere Verfahrensweise werden wir Sie unverzüglich nach Informationen vom Landesschulamt Magdeburg in Kenntnis setzen.

SL

Informationen zu den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,

nach Informationen des Landesschulamtes Magdeburg werden die Weihnachtsferien verlängert. Der letzte Schultag ist der 18.12.2020, der erste Schultag der 11.01.2020. Somit findet am 07.01.2020 / 08.01.2020 kein Unterricht statt. Für Sorgeberechtigte, die darauf angewiesen sind, besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung für ihr Kind, wenn weder die Eltern noch Dritte dieses betreuen können (Zeitraum: 7:15 Uhr – 12:45 Uhr). Ein Nachweis der Arbeitgeber zur Unabkömmlichkeit der Eltern ist keine Voraussetzung  für den Anspruch auf Notbetreuung. Um diese entsprechend planen zu können, erklären Sie uns bitte einen eventuellen Bedarf schriftlich bis zum 16.12.2020.

Mit freundlichen Grüßen

SL

Info zum Schulablauf

Sehr geehrte Eltern,

laut gestriger Information der Schulleitung der Diesterweg-GS sind an dieser bestätigte Coronainfektionen aufgetreten. Die in Quarantäne befindlichen Klassen wurden negativ getestet.

Dem Gesundheitsamt ist die gemeinsame Nutzung des Gebäudes, insbesondere der Essens- bzw. Sanitärräume, bekannt. Es besteht laut Gesundheitsamt zum derzeitigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf bezüglich unserer Schule. Schulintern haben wir vorsorglich unsere Hygienemaßnahmen angepasst. Neben der ausschließlich schulbezogenen Nutzung der Schulflure, sind Essenszeiten anders strukturiert worden. Wir hoffen, damit zu mehr Sicherheit beizutragen.

SL