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Aktuelle Informationen 07.01.2021 (geä. 09.01.2021)

Liebe Eltern,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt für die Schulen folgendes beschlossen:

Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 31. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Kinder damit auch zur Erfüllung der Lernaufgaben verpflichtet (s. Konzept Distanzunterricht vom November 2020).

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet. Laut den Informationen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt richtet sich der Anspruch auf Notbetreuung nach der 9. Eindämmungsverordnung. Diese können Sie hier nachlesen:  https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/9._VO_Lesefassung_8.1..pdf .(siehe §11 Absatz 4 bis 6)

Bitte nutzen Sie ggf. folgendes Dokument zum Nachweis durch Ihren Arbeitgeber: nachweis_notbetreuung-jan-2021 .

Grundsätzlich möchten wir Sie bitten, Ihr Kind, wann immer es Ihnen möglich ist, zuhause zu betreuen.

Sollte entsprechend der o.g. Erklärung eine Notbetreuung erforderlich sein, melden Sie dies bitte bei der Klassenleiterin an.

Vielen Dank!

SL

aktuelle Hinweise

Sehr geehrte Eltern,

nachfolgend einige aktuelle Hinweise:

  1. Schülerbeförderung mit dem Bus: Die Beförderung der Schüler erfolgt bis einschließlich 18.12.2020 nach dem Regelfahrplan. Für den Zeitraum vom 07.01.2021 und 08.12.2021 gilt der Ferienfahrplan.
  2. Schulorganisation über den Jahreswechsel 2020/21: Die Grundschulen starten am 11.01.2021 zunächst ohne Präsenzpflicht analog zu den Regelungen vor den Weihnachtsfeiertagen. Dies bedeutet, dass Sie bitte Ihr Kind nur dann zur Schule schicken, wenn Ihnen eine eigene Betreuung unmöglich ist. Über die weitere Verfahrensweise werden wir Sie unverzüglich nach Informationen vom Landesschulamt Magdeburg in Kenntnis setzen.

SL

Informationen zu den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,

nach Informationen des Landesschulamtes Magdeburg werden die Weihnachtsferien verlängert. Der letzte Schultag ist der 18.12.2020, der erste Schultag der 11.01.2020. Somit findet am 07.01.2020 / 08.01.2020 kein Unterricht statt. Für Sorgeberechtigte, die darauf angewiesen sind, besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung für ihr Kind, wenn weder die Eltern noch Dritte dieses betreuen können (Zeitraum: 7:15 Uhr – 12:45 Uhr). Ein Nachweis der Arbeitgeber zur Unabkömmlichkeit der Eltern ist keine Voraussetzung  für den Anspruch auf Notbetreuung. Um diese entsprechend planen zu können, erklären Sie uns bitte einen eventuellen Bedarf schriftlich bis zum 16.12.2020.

Mit freundlichen Grüßen

SL

Info zum Schulablauf

Sehr geehrte Eltern,

laut gestriger Information der Schulleitung der Diesterweg-GS sind an dieser bestätigte Coronainfektionen aufgetreten. Die in Quarantäne befindlichen Klassen wurden negativ getestet.

Dem Gesundheitsamt ist die gemeinsame Nutzung des Gebäudes, insbesondere der Essens- bzw. Sanitärräume, bekannt. Es besteht laut Gesundheitsamt zum derzeitigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf bezüglich unserer Schule. Schulintern haben wir vorsorglich unsere Hygienemaßnahmen angepasst. Neben der ausschließlich schulbezogenen Nutzung der Schulflure, sind Essenszeiten anders strukturiert worden. Wir hoffen, damit zu mehr Sicherheit beizutragen.

SL

Schulstart nach den Herbstferien

Liebe Eltern,

zum Ende der Herbstferien möchte wir Sie nochmals auf die Aussagen des BIldungsministeriums hinweisen, falls Sie aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt sein sollten.

Dieses schreibt auf ihrer Homepage:

„Was passiert, wenn Schülerinnen/Schüler aus Risikogebieten zurückkehren?

Alle Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Es obliegt den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten dafür zu sorgen, dass der Schulbesuch auch tatsächlich möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler die aus Risikogebieten zurückkehren gilt daher:

  • Unmittelbare Absonderung und Rückkehr in die eigene Wohnung auf direktem Weg.
  • Testung spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr. Ohne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses darf das Schulgelände und die Schulgebäude bis 14 Tage nach der Rückkehr nicht betreten werden.
  • Die Folgen privater Reisen in das Ausland oder in Risikogebiete sind selbst zu tragen, wenn eine Reise zu einem Zeitpunkt gebucht bzw. unternommen wird, in dem die Beschränkungen bereits bekannt waren. Fehlzeiten die daraus resultieren, dass eine Testung bei Rückkehr nicht rechtzeitig erfolgen konnte, gelten als unentschuldigtes Fehlen. Dies gilt so lange, wie eine SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung oder eine entsprechende Regelung in Kraft ist.“

(Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/beginn-des-neuen-schuljahres/#c247953 )

Informationen zur Einschulung

Liebe Eltern unserer Einschüler,

wir möchten Ihnen vorab einige Informationen zur Einschulung zukommen lassen.

  • für alle Besucher des Schulgebäudes und des Schulgeländes während der Einschulung besteht eine Maskenpflicht
  • bei Regen werden wir von einer Übertragung der Einschulungsfeier auf dem Schulhof absehen

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf diesen besonderen Tag!