Liebe Eltern
das Landesschulamt hat ein paar Hinweise und Tipps zum häuslichen Lernen zusammengestellt.
Diese finden Sie hier: elterninfo_-_wenn_lernen_zuhause_stattfindet .
Liebe Eltern
das Landesschulamt hat ein paar Hinweise und Tipps zum häuslichen Lernen zusammengestellt.
Diese finden Sie hier: elterninfo_-_wenn_lernen_zuhause_stattfindet .
Liebe Eltern,
sollte Ihr Kind das Angebot der Notbetreuung an unserer Schule wahrnehmen, möchten wir Sie bitten, stets zum Wochenbeginn das ausgefüllte Gesundheitsformular mitzugeben (für Schüler).
Das Formular finden Sie hier: gesundheitsfragebogen
Vielen Dank!
Liebe Eltern,
aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt für die Schulen folgendes beschlossen:
Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 31. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Kinder damit auch zur Erfüllung der Lernaufgaben verpflichtet (s. Konzept Distanzunterricht vom November 2020).
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet. Laut den Informationen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt richtet sich der Anspruch auf Notbetreuung nach der 9. Eindämmungsverordnung. Diese können Sie hier nachlesen: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/9._VO_Lesefassung_8.1..pdf .(siehe §11 Absatz 4 bis 6)
Bitte nutzen Sie ggf. folgendes Dokument zum Nachweis durch Ihren Arbeitgeber: nachweis_notbetreuung-jan-2021 .
Grundsätzlich möchten wir Sie bitten, Ihr Kind, wann immer es Ihnen möglich ist, zuhause zu betreuen.
Sollte entsprechend der o.g. Erklärung eine Notbetreuung erforderlich sein, melden Sie dies bitte bei der Klassenleiterin an.
Vielen Dank!
SL
Sehr geehrte Eltern,
nachfolgend einige aktuelle Hinweise:
SL
Sehr geehrte Eltern,
nach Informationen des Landesschulamtes Magdeburg werden die Weihnachtsferien verlängert. Der letzte Schultag ist der 18.12.2020, der erste Schultag der 11.01.2020. Somit findet am 07.01.2020 / 08.01.2020 kein Unterricht statt. Für Sorgeberechtigte, die darauf angewiesen sind, besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung für ihr Kind, wenn weder die Eltern noch Dritte dieses betreuen können (Zeitraum: 7:15 Uhr – 12:45 Uhr). Ein Nachweis der Arbeitgeber zur Unabkömmlichkeit der Eltern ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung. Um diese entsprechend planen zu können, erklären Sie uns bitte einen eventuellen Bedarf schriftlich bis zum 16.12.2020.
Mit freundlichen Grüßen
SL
SL
Sehr geehrte Eltern,
laut gestriger Information der Schulleitung der Diesterweg-GS sind an dieser bestätigte Coronainfektionen aufgetreten. Die in Quarantäne befindlichen Klassen wurden negativ getestet.
Dem Gesundheitsamt ist die gemeinsame Nutzung des Gebäudes, insbesondere der Essens- bzw. Sanitärräume, bekannt. Es besteht laut Gesundheitsamt zum derzeitigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf bezüglich unserer Schule. Schulintern haben wir vorsorglich unsere Hygienemaßnahmen angepasst. Neben der ausschließlich schulbezogenen Nutzung der Schulflure, sind Essenszeiten anders strukturiert worden. Wir hoffen, damit zu mehr Sicherheit beizutragen.
SL
Liebe Eltern,
hiermit möchten wir Ihnen die aktuelle Version des „Rahmenplanes für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie“ zur Verfügung stellen.
Liebe Eltern,
zum Ende der Herbstferien möchte wir Sie nochmals auf die Aussagen des BIldungsministeriums hinweisen, falls Sie aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt sein sollten.
Dieses schreibt auf ihrer Homepage:
„Was passiert, wenn Schülerinnen/Schüler aus Risikogebieten zurückkehren?
Alle Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Es obliegt den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten dafür zu sorgen, dass der Schulbesuch auch tatsächlich möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler die aus Risikogebieten zurückkehren gilt daher:
(Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/beginn-des-neuen-schuljahres/#c247953 )
Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie ein Merkblatt mit Handlungshinweisen für einen möglichen Kopflausbefall Ihres Kindes.