Archiv der Kategorie: Allgemein

Lockerungen an Schulen ab 7. März 2022

Liebe Eltern,

wir möchten Sie über folgende Lockerungsmaßnahmen laut der neuen Eindämmungsverordnung informieren:

„Die Landesregierung hat einen Fahrplan für die nächsten Schritte zu einer weitreichenden Normalisierung im Alltag beschlossen. Ab 7. März kann auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht verzichtet werden. Außerhalb des Unterrichts muss im Schulgebäude weiterhin die Maske getragen und die Hygienemaßnahmen beachtet werden. Ebenfalls wird das Testen auf 3x wöchentlich reduziert.“

(Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/details/news/lockerungen-an-schulen-in-sachsen-anhalt-ab-7-maerz-2022/ )

Wir werden die Testungen immer montags, mittwochs und freitags durchführen.

Anmeldung der Einschüler für das Schuljahr 2023/24

Sehr geehrte Eltern,

hier nochmals unsere Anmeldetermine:

  • 23.02.2022 von 15.00-17.00 Uhr
  • 25.02.2022 von 08.00-11.00 Uhr

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

Zudem benötigen Sie derzeit einen aktuellen negativen Coronatest bzw. einen vollständigen Impfnachweis, um unsere Einrichtung betreten zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

SL

Erreichbarkeit Sekretariat

Sehr geehrte Eltern,

zunächst wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes und frohes neues Jahr.

Da sich unsere bisherige Sekretärin beruflich neu orientiert hat, befinden wir uns in der Situation, dass uns erst zum 01.02.2022 eine neue Sekretärin zur Verfügung stehen wird. Somit können wir mitunter nur verzögert auf Ihre telefonischen Anfragen reagieren. Wir bitten Sie, deshalb vorrangig die Dienst-E-Mail-Adressen der Klassenlehrer bzw. die Kontakt-E-Mail-Adresse der Schule (kontakt@gs-goethe-oschersleben.bildung-lsa.de) zu nutzen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis.

Administration Goetheschule

15. Dezember 2021

Sehr geehrte Eltern,

laut heutiger Information des Landesschulamtes Magdeburg ist geplant, dass auch in den ersten beiden Schulwochen nach den Weihnachtsferien täglich eine Testung der Schülerinnen und Schüler auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erfolgt.                                                        Ebenfalls wird in den ersten beiden Schulwochen nach den Weihnachtsferien die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht zunächst aufrechterhalten bleiben.                                                                                                                                        Die Befreiung von der Präsenzpflicht wird nach dem Ende der Weihnachtsferien nicht verlängert. Innerhalb der ersten beiden Schulwochen wird je nach Entwicklung der pandemischen Lage eine Neubewertung erfolgen.

Liebe Eltern,

an Informationen und Änderungen hat es in diesem Jahr wahrlich nicht gemangelt. Nun neigt sich das Jahr langsam seinem Ende entgegen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zutiefst danken. Für Ihre Geduld, für Ihre Kraft, die Herausforderungen des Alltags in diesen schwierigen Zeiten zu meistern. Nutzen wir alle die Gelegenheit in den kommenden Tagen mit unseren Familien zur Ruhe zu kommen und die gemeinsame Zeit zu genießen. Ich wünsche Ihnen ein erholsames, friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bitte bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

SL sowie das Kollegium der GS „J.W.v. Goethe“

FAQs zur Selbsttestung

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu den Selbsttestungen von Eltern an Schulen und das Landesschulamt, hat das Ministeriums für Bildung einen Fragenkatalog mit klärende Aussagen zur Eignung des Testmaterials für die Durchführung als Selbsttest von Minderjährigen unter Aufsicht von Erwachsenen zusammengestellt.

Diesen möchten wir Ihnen hier zur Verfügung stellen: faq-selbsttests-fuer-schuelerinnen-und-schueler

SL

Ergänzung Testnachweise

Sehr geehrte Eltern,

bisher war die Anerkennung von Testnachweisen für Schülerinnen und Schüler als Ersatz für die Selbsttestungen in den Schulen nur aus anerkannten Teststellen möglich. Der Nachweis der Qualifizierung einer Person zur Durchführung von Tests war ausdrücklich nicht ausreichend.

Durch die Änderungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes hat sich dies geändert.

Arbeitgeber werden daraus abgeleitet motiviert, eigenes Personal zu qualifizieren, um die vorgesehenen Testungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Verantwortung durchführen zu können und dadurch den Aufwand in den anerkannten Teststellen zu reduzieren. Die so erbrachten Testnachweise entsprechen den Vorgaben nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Aufgrund dieser Anpassungen werden ab sofort auch die Ihnen vorgelegten Testnachweise für Schülerinnen und Schüler anerkannt, die von Personen durchgeführt wurden, die über eine solche Zertifizierung nachweislich verfügen.

Die Zertifizierung muss von einer glaubwürdigen Stelle ausgestellt sein. Diese sind beispielsweise:

  •  Deutsches Rotes Kreuz
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
  • Johanniter
  • Malteser
  • Arbeitersamariterbund

SL