Liebe Eltern,
zum Ende der Herbstferien möchte wir Sie nochmals auf die Aussagen des BIldungsministeriums hinweisen, falls Sie aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt sein sollten.
Dieses schreibt auf ihrer Homepage:
„Was passiert, wenn Schülerinnen/Schüler aus Risikogebieten zurückkehren?
Alle Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Es obliegt den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten dafür zu sorgen, dass der Schulbesuch auch tatsächlich möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler die aus Risikogebieten zurückkehren gilt daher:
- Unmittelbare Absonderung und Rückkehr in die eigene Wohnung auf direktem Weg.
- Testung spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr. Ohne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses darf das Schulgelände und die Schulgebäude bis 14 Tage nach der Rückkehr nicht betreten werden.
- Die Folgen privater Reisen in das Ausland oder in Risikogebiete sind selbst zu tragen, wenn eine Reise zu einem Zeitpunkt gebucht bzw. unternommen wird, in dem die Beschränkungen bereits bekannt waren. Fehlzeiten die daraus resultieren, dass eine Testung bei Rückkehr nicht rechtzeitig erfolgen konnte, gelten als unentschuldigtes Fehlen. Dies gilt so lange, wie eine SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung oder eine entsprechende Regelung in Kraft ist.“
(Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/beginn-des-neuen-schuljahres/#c247953 )